AZAV für Bildungsträger und Arbeitsvermittler
Die Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) dient der Umsetzung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Mit Einführungdieser Verordnung werden die Bildungsträger vor die Herausforderung gestellt, dass neben den schon bisher geltenden Anforderungen an das Unternehmen hinsichtlich der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung und der sachgerechten und sparsamen Konzeption und Kalkulation nun auch die Existenz eines "Systems zur Sicherung der Qualität" nachgewiesen werden muss. Seit dem 01. Januar 2013 müssen auch alle privaten Arbeitsvermittler, die einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit einlösen wollen, als "zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung" gemäß der AZAV zertifiziert sein.
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